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Krankenkasse für Studierende
Studium und Krankenversicherung: Familienversicherung, Prämienverbilligung, Modellwahl und was sich mit der ersten Stelle ändert – als Checkliste.
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Drei Themen, die für Studierende zählen
- Familienversicherung: Junge Erwachsene können je nach Kasse und Bedingungen weiterhin auf der Familienpolice der Eltern versichert bleiben – typischerweise bis zu einer Altersgrenze, sofern keine eigene Erwerbstätigkeit dazukommt. Die genauen Bedingungen (Alter, Erwerbspensum, Ausbildungsverlängerung) sind bei jeder Kasse anders. Konkret nachfragen, nicht annehmen.
- Prämienverbilligung: Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist kantonal geregelt – Einkommensgrenzen, Antragsformular und Zuschusshöhe unterscheiden sich. Beim kantonalen Amt nachfragen oder Antrag stellen.
- Unfalldeckung: Übst du eine Erwerbstätigkeit mit genügend hohem Pensum aus, ist der Arbeitgeber gesetzlich zur Unfallversicherung (UVG) verpflichtet – dann kann die Unfalldeckung in der KVG ausgeschlossen werden. Für Studierende ohne solche Erwerbstätigkeit bleibt sie in der KVG enthalten. Details: Unfalldeckung.
Checkliste beim Studienstart
- Bleibst du auf der Familienpolice? Alters- und Erwerbsgrenzen bei der Kasse klären
- Kantonalen IPV-Antrag gestellt?
- Franchise und Modell dem Studium angepasst (Rahmen, Modelle)?
- Bei Studienortwechsel in einen anderen Kanton: Umzug melden
Passende Kombination über den Grundversicherungsvergleich prüfen.