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Assicurazione di base & decisioni

Selbstbehalt und Franchise

Franchise und Selbstbehalt werden oft verwechselt: Unterschied, Zusammenspiel und warum der Selbstbehalt von der Franchisenwahl unabhängig bleibt.

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Der Unterschied in einem Satz

Die Franchise wählst du (z. B. 300 oder 2’500) und zahlst sie pro Jahr vorab. Der Selbstbehalt ist der festgelegte Anteil, den du danach von weiteren Behandlungskosten selbst trägst – er ist gesetzlich geregelt und ändert sich nicht mit deiner Franchisenwahl.

Zusammenspiel im Jahresverlauf

  1. Bis Ende Jahr: Du bezahlst Behandlungen selbst, bis die Franchise aufgebraucht ist.
  2. Danach: Du beteiligst dich mit dem Selbstbehalt (Prozentanteil bis zu einer jährlichen Höchstgrenze – aktuelle Grenze bei deiner Kasse oder im offiziellen Merkblatt prüfen, hier bewusst keine Zahl behauptet).
  3. Darüber: Die Grundversicherung zahlt den Rest der KVG-Leistungen.
  4. Kinder haben eigene, teils abweichende Regeln (Beteiligungssatz/Grenze) – bei der Kasse erfragen.

Häufige Missverständnisse

  • „Hohe Franchise = mehr Selbstbehalt“ – nein, der Selbstbehalt ist davon unabhängig.
  • Zusatzversicherungsleistungen laufen nicht durch Franchise/Selbstbehalt der Grundversicherung; sie haben eigene Kostenteilung.
  • Die Franchise lässt sich in der Regel nur per 1. Januar ändern.

Für die Franchisenentscheidung: Rahmen zur Wahl, Stufen vergleichen im Grundversicherungsvergleich.

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