Zusatzversicherungen

Zusatzversicherung kündigen

Kündigungsregeln der Zusatzversicherung: Mindestlaufzeiten, Fristen, Erhöhungsrechte – und die eiserne Regel, nie vor der schriftlichen Aufnahmebestätigung zu kündigen.

Redaktioneller Entwurf: Quellen- und Fachprüfung stehen aus. Keine aktuellen Tarifdaten oder persönliche Beratung.

Zuerst: Vertragsbedingungen öffnen

Zusatzversicherungen folgen dem VVG, nicht der KVG. Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungstermine stehen in deinem Vertrag. Pauschal gilt: Fristen von mehreren Monaten zu festen Terminen sind üblich; bei länger laufenden Verträgen und bei Prämienerhöhungen erweitern sich Kündigungsrechte teils. Die Details pro Vertrag prüfen, nicht rätseln.

Die eiserne Regel

Kündige die bestehende Zusatzdeckung erst, wenn die neue Gesellschaft die Aufnahme schriftlich bestätigt hat. Begründung: Die neue Deckung hängt von Gesundheitsprüfung und Wartefristen ab und kann abgelehnt werden. Wer vorschnell kündigt, steht ohne Zusatzschutz da – und kommt wegen Vorerkrankungen womöglich nie mehr in ein gutes Produkt.

Ablauf bei Wechsel

  1. Angebot der neuen Deckung einholen und Bedingungen lesen.
  2. Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäss beantworten (Laufende Behandlungen).
  3. Schriftliche Aufnahmebestätigung abwarten.
  4. Alte Police mit korrekter Frist kündigen – Kündigungsschreiben mit Nachweis.
  5. Nahtlosen Übergang dokumentieren.

Neue Deckung suchen: Zusatzversicherung vergleichen.

Vom Wissen zum passenden Prüfbereich

Prüfe bestehende Zusatzdeckungen, mögliche Überschneidungen und offene Fragen.

Zusatzversicherungs-Check