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Krankenkasse kündigen: Fristen
Ordentliche Kündigungsfrist der Grundversicherung, Sondertermine und was bei Prämienerhöhungen gilt – plus Hinweis, was du in deinem Vertrag prüfen solltest.
Brouillon éditorial : vérification des sources et de l’expertise en attente. Aucune donnée tarifaire actuelle ni conseil personnel.
Ordentlicher Termin
Die Grundversicherung kannst du ordentlich bis am 30. November auf Ende Jahr kündigen. Entscheidend ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Kasse, nicht das Postaufgabedatum – also rechtzeitig und nachweisbar zustellen.
Sonderfälle – im Vertrag prüfen, nicht annehmen
- Wechsel des Versicherungsmodells oder der Franchise innerhalb der Kasse unterliegt eigenen Terminen; je nach Kanton und bisheriger Konstellation sind auch per 1. Juli Wechsel möglich.
- Prämienerhöhung: Bei einer Erhöhung erweitert sich das Kündigungsrecht meist über die ordentliche Frist hinaus (Kündigung auf ein Halbjahr). Die genauen Bedingungen und Termine stehen in der Prämiendepesche deiner Kasse – dort nachlesen, nicht auf Pauschaussagen vertrauen.
- Ordentliche Franchise-Wechsler vs. Sonderfälle werden von Kassen teils unterschiedlich behandelt; die persönliche Police ist massgeblich.
Vor dem Kündigen klären
- Neue Deckung steht fest (Grund- vs. Zusatz trennen)
- Alle Familienmitglieder werden gemeinsam gewechselt
- Kündigungsschreiben vollständig und registriert zugestellt
Deutlich früher planen als am 30. November: Neue Kasse und Modell zuerst vergleichen im Grundversicherungsvergleich.