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Krankenkasse kündigen: Fristen
Ordentliche Kündigungsfrist der Grundversicherung, Sondertermine und was bei Prämienerhöhungen gilt – plus Hinweis, was du in deinem Vertrag prüfen solltest.
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Ordentlicher Termin
Die Grundversicherung kannst du ordentlich bis am 30. November auf Ende Jahr kündigen. Entscheidend ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Kasse, nicht das Postaufgabedatum – also rechtzeitig und nachweisbar zustellen.
Sonderfälle – im Vertrag prüfen, nicht annehmen
- Wechsel des Versicherungsmodells oder der Franchise innerhalb der Kasse unterliegt eigenen Terminen; je nach Kanton und bisheriger Konstellation sind auch per 1. Juli Wechsel möglich.
- Prämienerhöhung: Bei einer Erhöhung erweitert sich das Kündigungsrecht meist über die ordentliche Frist hinaus (Kündigung auf ein Halbjahr). Die genauen Bedingungen und Termine stehen in der Prämiendepesche deiner Kasse – dort nachlesen, nicht auf Pauschaussagen vertrauen.
- Ordentliche Franchise-Wechsler vs. Sonderfälle werden von Kassen teils unterschiedlich behandelt; die persönliche Police ist massgeblich.
Vor dem Kündigen klären
- Neue Deckung steht fest (Grund- vs. Zusatz trennen)
- Alle Familienmitglieder werden gemeinsam gewechselt
- Kündigungsschreiben vollständig und registriert zugestellt
Deutlich früher planen als am 30. November: Neue Kasse und Modell zuerst vergleichen im Grundversicherungsvergleich.