Unfalldeckung
Wann die Unfalldeckung in der KVG enthalten ist und wann sie wegfällt: Zusammenhang mit der UVG, Abfrage beim Arbeitgeber und Checkliste für den Ausschluss.
Redaktioneller Entwurf: Quellen- und Fachprüfung stehen aus. Keine aktuellen Tarifdaten oder persönliche Beratung.
Grundprinzip
Die KVG umfasst standardmässig auch die Behandlung von Unfallfolgen. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn dein Arbeitgeber dich gesetzlich unfallversichert (UVG), kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausgeschlossen werden. Die Prämie sinkt dann – behandelt werden Unfälle zu Lasten der Unfallversicherung.
So findest du es heraus
- Lohnabrechnung/Lohnausweis: Wird ein UVG-Beitrag abgezogen? Dann ist eine berufliche Unfallversicherung vorhanden.
- Beim Arbeitgeber nachfragen: Deckt der UVG-Vertrag auch Nichtberufsunfälle? Viele Arbeitgeber decken beide; bei rein beruflicher Deckung bleibt der Nichtberufsunfall in der KVG.
- Bekannte Fehlannahme: „Ich habe ja noch den UVG“ – gilt nur, solange dieses Arbeitsverhältnis besteht. Bei Stellwechsel oder Arbeitslosigkeit endet der UVG-Schutz, und die KVG-Unfalldeckung muss wieder aktiv sein.
Checkliste vor dem Ausschluss
- UVG-Deckung (beruflich + nichtberuflich?) schriftlich bestätigt bekommen
- Ausschluss nur mit verlässlichem, fortlaufendem Arbeitgeberbezug
- Bei Arbeitsplatzwechsel an Wiedereinschluss denken – rechtzeitig bei der Kasse melden
- Prämienunterschied notieren und mit dem Risiko abwägen
Unfalldeckungsoptionen im Grundversicherungsvergleich prüfen.