Grundversicherung & Entscheidungen

Unfalldeckung

Wann die Unfalldeckung in der KVG enthalten ist und wann sie wegfällt: Zusammenhang mit der UVG, Abfrage beim Arbeitgeber und Checkliste für den Ausschluss.

Redaktioneller Entwurf: Quellen- und Fachprüfung stehen aus. Keine aktuellen Tarifdaten oder persönliche Beratung.

Grundprinzip

Die KVG umfasst standardmässig auch die Behandlung von Unfallfolgen. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn dein Arbeitgeber dich gesetzlich unfallversichert (UVG), kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausgeschlossen werden. Die Prämie sinkt dann – behandelt werden Unfälle zu Lasten der Unfallversicherung.

So findest du es heraus

  • Lohnabrechnung/Lohnausweis: Wird ein UVG-Beitrag abgezogen? Dann ist eine berufliche Unfallversicherung vorhanden.
  • Beim Arbeitgeber nachfragen: Deckt der UVG-Vertrag auch Nichtberufsunfälle? Viele Arbeitgeber decken beide; bei rein beruflicher Deckung bleibt der Nichtberufsunfall in der KVG.
  • Bekannte Fehlannahme: „Ich habe ja noch den UVG“ – gilt nur, solange dieses Arbeitsverhältnis besteht. Bei Stellwechsel oder Arbeitslosigkeit endet der UVG-Schutz, und die KVG-Unfalldeckung muss wieder aktiv sein.

Checkliste vor dem Ausschluss

  • UVG-Deckung (beruflich + nichtberuflich?) schriftlich bestätigt bekommen
  • Ausschluss nur mit verlässlichem, fortlaufendem Arbeitgeberbezug
  • Bei Arbeitsplatzwechsel an Wiedereinschluss denken – rechtzeitig bei der Kasse melden
  • Prämienunterschied notieren und mit dem Risiko abwägen

Unfalldeckungsoptionen im Grundversicherungsvergleich prüfen.

Vom Wissen zum passenden Prüfbereich

Erfasse zuerst deinen heutigen Schutz. Vergleiche dann Modell, Franchise und Zusatzversicherungen gemeinsam, nicht nur die Monatsprämie.

Krankenkassen-Check