Alternativmedizin
Komplementärmedizin in Zusatzversicherungen: anerkannte Methoden, Therapeut-Innen-Zertifizierungen und Limits – was du in den Bedingungen verifizierst.
Redaktioneller Entwurf: Quellen- und Fachprüfung stehen aus. Keine aktuellen Tarifdaten oder persönliche Beratung.
Zwei Prüf-Ebenen
Komplementärmedizin zahlt die Grundversicherung nur für definierte, von Ärztinnen und Ärzten erbrachte Methoden – siehe Leistungskatalog. Breitere Abdeckung bieten ambulante Zusatzversicherungen. Dort zählen zwei Dinge zusammen:
- Methode: Welche Verfahren sind in deinem Vertrag eingeschlossen? Die Methodenliste steht wörtlich in den Bedingungen – nicht alles, was „Naturheilkunde“ heisst, ist gedeckt.
- Person: Viele Produkte bezahlen nur Therapeutinnen und Therapeuten mit einer bestimmten Zertifizierung (anerkannte Branchenverbände, Registern). Prüfe, ob deine Therapeutin/Therapeut diese Voraussetzung erfüllt – sonst bleibt die Rechnung bei dir.
Weitere Stellschrauben
- Sitzungslimits: Anzahl Sitzungen oder Betrag pro Jahr (Jahreslimits).
- Verordnung: Manche Produkte verlangen ärztliche Verordnung vorab.
- Wartefristen bei Neuabschluss: Details.
Checkliste
- Methodenliste im Vertrag mit deinem Bedarf abgeglichen
- Zertifizierung der Therapeutin/des Therapeuten gegen Produktvorgabe geprüft
- Limits und Verordnungspflicht notiert
Abgleich mit Produkten: Zusatzversicherung vergleichen.