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Wechsel bei laufender Behandlung
Laufende Behandlungen und Kassenwechsel: Was die Grundversicherung garantiert, wo die Zusatzversicherung zur Hürde wird und wie du den Übergang ohne Deckungslücke planst.
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Grundversicherung: wenig Risiko
Die KVG-Mitgliedschaft ist obligatorisch – die neue Kasse muss dich aufnehmen, auch mit laufender Behandlung. Behandlungen laufen nach dem Wechsel weiter wie bisher, gleiche Leistungen, gleiche Kostenteilung. Kein Grund, aus Behandlungsgründen nicht zu wechseln.
Zusatzversicherung: hier wird es heikel
Bei der Zusatzdeckung (VVG) prüft der Versicherer Gesundheitsfragen. Laufende oder vergangene Behandlungen können führen zu:
- Ablehnung,
- Aufnahme mit Reserven (Bestandsschutzausschluss für bekannte Leiden),
- verlängerten Wartefristen.
Vorgehen
- Alte Zusatzdeckung nicht kündigen, bevor die neue Aufnahme schriftlich bestätigt ist (Regeln).
- Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss und vollständig beantworten – Falschangaben können die Deckung später entwerten.
- Bei Reserven im Angebot: Wortlaut genau lesen, was ausgeschlossen bleibt.
- Bestehende Zusatzdeckung vergleichen: Manchmal ist Behalten besser als Riskieren – Limits gegeneinanderstellen.
Grundversicherung problemlos vergleichen im Grundversicherungsvergleich.